Rechtsprechung
   LG Rostock, 18.06.2008 - 4 O 367/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,38192
LG Rostock, 18.06.2008 - 4 O 367/07 (https://dejure.org/2008,38192)
LG Rostock, Entscheidung vom 18.06.2008 - 4 O 367/07 (https://dejure.org/2008,38192)
LG Rostock, Entscheidung vom 18. Juni 2008 - 4 O 367/07 (https://dejure.org/2008,38192)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,38192) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Haftung des Insolvenzverwalters: Verkauf von Zuchtsauen durch einen Insolvenzverwalter trotz des auf Eigentumsvorbehalt beruhenden Aussonderungsrechts eines Gläubigers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.12.2004 - IX ZR 142/03

    Pflichten des Insolvenzverwalters zur Berücksichtigung des

    Auszug aus LG Rostock, 18.06.2008 - 4 O 367/07
    Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn der Verwalter nicht Kläger, sondern Beklagter eines Zivilprozesses ist (vgl. BGHZ 161, 236).
  • BGH, 01.12.2005 - IX ZR 115/01

    Persönliche Haftung des Konkursverwalters wegen später nicht beitreibbarer Kosten

    Auszug aus LG Rostock, 18.06.2008 - 4 O 367/07
    Diese Haftung umfasst auch die Kosten eines Prozesses, den der Gläubiger auf Grund eines in dieser Hinsicht pflichtwidrigen Verhaltens des Verwalters führen muss und die er wegen der Masseunzulänglichkeit nicht erstattet erhält (vgl. BGH, Urt. v. 1.12.05 - IX ZR 115/01, ZIP 2006, 194 = NJW-RR 2006, 694).
  • BGH, 11.03.1999 - IX ZR 164/98

    Behandlung des Erlöses aus der Veräußerung massefremder Gegenstände

    Auszug aus LG Rostock, 18.06.2008 - 4 O 367/07
    Die am 10.01.2005 angezeigte Masseunzulänglichkeit stand dem Anspruch des Klägers auf Ersatzaussonderung nicht entgegen, da der niedrigste Tagessaldo des entsprechenden Bankkontos des Beklagten nicht unter den aus den Tierverkäufen eingenommenen Betrag fiel und sich der Erlös aus den Tierverkäufen damit noch unterscheidbar in der Masse befand (vgl. BGHZ 141, 116).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht